Geprüft von einem Elektromeister –
persönlich & seriös
Jede Anfrage wird von einem Elektromeister persönlich geprüft und fachlich bewertet.
Sie entscheiden selbst – wir vermitteln nur auf Wunsch und ohne Verpflichtung.
Wir arbeiten nur mit ausgewählten, geprüften Solarteuren in Ihrer Nähe zusammen.
Wer vergleicht, spart bares Geld – oft mehrere Tausend Euro für dieselbe Leistung.
Ihre Daten sind bei uns sicher – keine Weitergabe ohne Ihre Zustimmung.
Bei Fragen steht Ihnen unser Kundenservice jederzeit zur Seite – per Mail oder Telefon.
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – in unter 2 Minuten.
Bis zu 3 Fachbetriebe melden sich – kostenlos & unverbindlich.
Wählen Sie das passende Angebot – einfach & transparent.
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PV-Anlagen fachlich begleitet – von erfahrenen Experten aus der Praxis
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komplexe PV-Anlagen geplant durch unser technisches Fachteam
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Jahre Branchenerfahrung im Bereich Photovoltaik & Energie
Das Vergleichsportal wird fachlich begleitet von einem Team mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Planung und Umsetzung von PV-Projekten – inklusive Elektromeister-Kompetenz und Projektleitungserfahrung aus über 5.000 realisierten Anlagen.
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Förderinstrumente für Photovoltaik-Anlagen in Deutschland. Von der EEG-Einspeisevergütung bis zu steuerlichen Vorteilen – alle Informationen auf einen Blick.
| Förderinstrument | Beschreibung & Offizielle Quellen |
|---|---|
| EEG-Einspeisevergütung |
Betreiber:innen erhalten 20 Jahre lang eine gesetzlich garantierte Vergütung für eingespeisten Solarstrom (Einspeisevergütung) gemäß EEG‑Regelungen. Bundesnetzagentur – EEG & Vergütungssätze |
| KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard" |
Zinsgünstiger Kredit für Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von PV-Anlagen (inkl. Speicher möglich), deckt bis zu 100 % der Investitionskosten. KfW – Förderkredit 270 |
| Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) |
Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen für energetische Sanierung (Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen) – PV kann im Rahmen der energetischen Gesamtsanierung (z. B. Effizienzhaus) mitgefördert werden. Antragstellung via KfW oder BAFA. BMWK / BAFA / KfW – Übersicht BEG |
| Steuerliche Vorteile (Umsatz- & Einkommensteuer) |
Lieferungen von PV-Anlagen (inkl. Komponenten & Speicher) sind seit 2023 umsatzsteuerbefreit (§ 12 Abs. 3 UStG). Zudem entfällt die Einkommensteuer auf Einnahmen aus eingespeistem Solarstrom bei Anlagen bis 30 kWp (bzw. 15 kWp bei Wohngebäuden). Bundesfinanzministerium – FAQ Photovoltaik |
| BAFA-Liste förderfähiger PV-Kollektoren |
Liste der Geräte (Module, Kollektoren), die aktuell vom BAFA als förderfähig anerkannt sind (Stand: 1. August 2025). BAFA – Liste solarthermischer Anlagen & Kollektoren |
| Mieterstromzuschlag (EEG-Modell) |
Für PV-Anlagen, die Strom direkt an Mieter:innen liefern – Zuschlag zur Einspeisevergütung (je nach Leistung abgezinst), gültig z. B. bis zur Deckelung von 500 MW jährlich. Bundesnetzagentur – Mieterstrommodelle |
Betreiber:innen erhalten 20 Jahre lang eine gesetzlich garantierte Vergütung für eingespeisten Solarstrom (Einspeisevergütung) gemäß EEG‑Regelungen.
Bundesnetzagentur – EEG & VergütungssätzeZinsgünstiger Kredit für Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von PV-Anlagen (inkl. Speicher möglich), deckt bis zu 100 % der Investitionskosten.
KfW – Förderkredit 270Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen für energetische Sanierung (Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen) – PV kann im Rahmen der energetischen Gesamtsanierung (z. B. Effizienzhaus) mitgefördert werden. Antragstellung via KfW oder BAFA.
BMWK / BAFA / KfW – Übersicht BEGLieferungen von PV-Anlagen (inkl. Komponenten & Speicher) sind seit 2023 umsatzsteuerbefreit (§ 12 Abs. 3 UStG). Zudem entfällt die Einkommensteuer auf Einnahmen aus eingespeistem Solarstrom bei Anlagen bis 30 kWp (bzw. 15 kWp bei Wohngebäuden).
Bundesfinanzministerium – FAQ PhotovoltaikListe der Geräte (Module, Kollektoren), die aktuell vom BAFA als förderfähig anerkannt sind (Stand: 1. August 2025).
BAFA – Liste solarthermischer Anlagen & KollektorenFür PV-Anlagen, die Strom direkt an Mieter:innen liefern – Zuschlag zur Einspeisevergütung (je nach Leistung abgezinst), gültig z. B. bis zur Deckelung von 500 MW jährlich.
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